Vor dem erbfall unterstützen wir Sie in Folgenden Bereichen:
Planung und Errichtung lebzeitiger Vermögensübertragungen
Ausgestaltung und Errichtung von Testamenten
Beratung zur Vermeidung von Konflikten bei Patch-Work-Familien
Absicherung bei Lebensgemeinschaften
Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Nach dem Erbfall helfen wir Ihnen bei Erbauseinandersetzungen und insbesondere bei:
Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Abwehr unberechtigter Ansprüche
Erbscheinsanträge
Ausschlagung der Erbschaft
Anfechtung einer Ausschlagung
Notarielles Nachlassverzeichnis
Dabei berät Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Kunstmann in den notariellen Fragestellungen im Erbrecht und Frau Rechtsanwältin Brodmann bei den anwaltlichen Fragestellungen.