Erbrecht

Vor dem erbfall unterstützen wir Sie in Folgenden Bereichen:

  • Planung und Errichtung lebzeitiger Vermögensübertragungen
  • Ausgestaltung und Errichtung von Testamenten
  • Beratung zur Vermeidung von Konflikten bei Patch-Work-Familien
  • Absicherung bei Lebensgemeinschaften
  • Errichtung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten

Nach dem Erbfall helfen wir Ihnen bei Erbauseinandersetzungen und insbesondere bei:

  • Prüfung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen oder Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Erbscheinsanträge
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Anfechtung einer Ausschlagung
  • Notarielles Nachlassverzeichnis

Dabei berät Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Kunstmann in den notariellen Fragestellungen im Erbrecht und Frau Rechtsanwältin Brodmann bei den anwaltlichen Fragestellungen.

Ihre Ansprechpartnerinnen